Die GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH, Pausaer Straße 115, 08525 Plauen (nachfolgend GFVV genannt) erbringt Ihre Leistungen und den dazugehörigen Service ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
2.1.
Die verbindliche Bestellung des
Kunden zur Nutzung der Leistungen der GFVV wird online an die GFVV übermittelt. Erst
mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch die GFVV kommt der Vertrag
zustande.
2.2.
Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz:
Es gilt die Widerrufbelehrung der GFVV.
3.1.
Die GFVV stellt dem Kunden zur Nutzung
ihrer Leistungen einen NotHilfePass und ein Onlineportal
zur Verfügung, in das der Kunde oder von ihm autorisierte Dritte persönliche und
medizinische Daten und Dokumente einstellen kann. Der Kunde entscheidet, welche
Daten und Dokumente er abrufbereit für den Notfall über eine
24-Stunden-Notfallhotline oder online über www.notfallzugang.de durch Angabe seines Notfallpasswortes
oder über einen QR-Code für Rettungskräfte, Notärzte,
Krankenhäuser etc. zugänglich macht und welche nicht für Notfälle abrufbar sind.
Die GFVV ist nur insoweit für die Nichtabrufbarkeit der Daten und Dokumente
verantwortlich, wenn diese sich auf Fehler, die direkt bei der GFVV liegen,
zurückführen lassen.
3.2.
Die GFVV behält sich das Recht vor,
Verbesserungen oder Erweiterungen ihrer angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn
diese für den Kunden zumutbar sind, den Kundennutzen erhöhen, aus Datenschutz- oder
Missbrauchsgründen notwendig sind oder die GFVV aufgrund gesetzlicher Vorschriften
hierzu verpflichtet ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt,
wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht.
3.3.
Die GFVV verwahrt für den
Kunden auf seinen Wunsch die Originale seiner Vorsorgedokumente (Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung u.a.). Dazu schickt der Kunde die
unterschriebenen Dokumente zur Hinterlegung und Archivierung an die GFVV. Nach deren
Eingang bei der GFVV werden diese hinterlegt und der Kunde erhält eine Bestätigung
für seine persönlichen Akten.
3.4.
Zur Erbringung ihrer Leistungen
hat die GFVV das Recht sich jederzeit auch Dritter zu bedienen.
4.1.
Der Vertrag wird ab dem Datum der
Leistungsannahme für mindestens 12 Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Monats des
Vertragsabschlusses gekündigt wird. Spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung wird
die GFVV das Onlineportal des Kunden abschalten, alle Daten löschen und dem Kunden
die von ihm bei der GFVV eingelagerten Dokumente zu ihrer Entlastung zuschicken.
4.2.
Unberührt bleibt das gegenseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund.
4.3.
Die ordentliche und außerordentliche Kündigung
müssen zu ihrer Wirksamkeit in Textform erfolgen. Somit gilt auch eine
Kündigung über Fax, Postweg oder per E-Mail.
5.1.
Der Kunde ist für den Inhalt und die Richtigkeit der von
ihm in der Onlinedatenbank eingetragenen Daten und Dokumente, die die GFVV für den
Kunden sowie dessen eigenständig autorisierte Personen und Institutionen abrufbar
bereithält, selbst verantwortlich. Der Kunde ist auch für das Verhalten Dritter
verantwortlich, die in seinem Auftrag oder mit seiner Zustimmung für ihn tätig
werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Dritten wissentlich Zugangsdaten zu
den Diensten und Leistungen der GFVV zur Verfügung stellt. Die GFVV ist nicht
verpflichtet den Inhalt, den Umfang oder die Richtigkeit der Kundendaten zu
prüfen.
5.2.
Der Kunde verpflichtet sich, seine persönlichen
Zugangsdaten zum Onlineportal geheim zu halten bzw. bevollmächtigten Dritten in
geeigneter Form zugänglich zu machen und die GFVV unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist
oder er den NotHilfePass verloren hat, damit die GFVV den
Zugang sperren kann.
5.3.
Der Kunde versichert, dass alle der GFVV zur
Abrechnung und Bereitstellung der Leistungen mitgeteilten Daten richtig sind. Der
Kunde verpflichtet sich, die GFVV unverzüglich über Änderungen dieser Daten per
Post, Telefax oder E-Mail zu informieren.
5.4.
Soweit die GFVV von
Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen
wird, das die GFVV zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, die GFVV
von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die
Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies
umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten der GFV.
6.1.
Die vom Kunden an die GFVV zu bezahlenden
Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der verbindlichen
Bestellung, die der Kunden oder ein von Ihm beauftragter Dritter an die GFVV online
ausgelöst hat.
6.2.
Bei den Entgelten handelt es sich um eine
einmalige Einrichtungsgebühr für die Einrichtung des individuellen Onlineportals
sowie um eine jährliche Servicegebühr für die Nutzung des Onlineportals und die
Bereitstellung und das Vorhalten der Leistungen des NotHilfePasses durch die GFVV. Nach Eingang der verbindlichen
Bestellung und die Annahme durch die GFVV wird die Einrichtungsgebühr und die
jährliche Servicegebühr für das erste Jahr sofort fällig. Ab dem zweiten
Vertragsjahr wird die jährliche Servicegebühr jeweils im Voraus für den
entsprechenden Abrechnungszeitraum fällig.
6.3.
Die Rechnungsstellung
durch die GFVV erfolgt unmittelbar nach Eingang des Auftrages bei der GFVV.
6.4.
Der Kunde ermächtigt die GFVV, die von ihm zu erbringenden
Entgeltzahlungen zu Lasten seines Kontos einzuziehen. Der Kunde ist für die
ausreichende Deckung des Kontos verantwortlich. Die Kosten einer erfolglosen
Lastschrift bzw. einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
Die hierfür anfallenden Bankgebühren und die Bearbeitungsgebühr für eine
Rücklastschrift in Höhe von 10,00 EUR je Rücklastschrift sind durch den Kunden zu
bezahlen.
6.5.
Bei Rückbuchungen des Kunden oder ungedecktem Konto ist
die GFVV berechtigt ihre Leistungen zu verweigern, bis die offene Zahlung durch den
Kunden ausgeglichen ist.
6.6.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung
durch die GFVV hat diese Anspruch auf die Zahlung des jährlichen Entgelts für den
vereinbarten Abrechnungszeitraum, also für das Restjahr. Vorausbezahlte Entgelte für
die Restlaufzeit werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Das gilt auch für den
eingetretenen Todesfall des Kunden.
6.7.
Die GFVV ist berechtigt die
Entgelte angemessen zu erhöhen. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des
Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen
eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
7.1.
Die GFVV haftet nicht
für die korrekte Funktion der vom Kunden verwendeten Internetsoftware, Browser
oder andere Übertragungswege des Internet, die nicht im Verantwortungsbereich der
GFVV liegen. Die GFVV lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf falsche Angaben
und Einträge des Kunden in der verbindlichen Bestellung und im Onlineportal
zurückzuführen sind. Die GFVV übernimmt auch keine Haftung für fehlerhafte
Informationen, die vom Kunden autorisierte Dritte verursacht haben und zu
Schäden für den Kunden führen.
7.2.
Die GFVV haftet dem Kunden nur
für Schäden, die von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden.
Die GFVV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenerhebung und –verarbeitung, sowie zum Datenschutz nach der seit 25.05.2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Informationspflichten der GFVV.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihn die GFVV bzw. deren bevollmächtigte Dritte über die gängigen Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax, Mail etc. kontaktieren kann, um ihm wichtige Informationen zum Thema Notfallvorsorge zu übermitteln.
Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der GFVV.
Stand: 08.06.2018